Ich berate meine Mandanten in folgenden Bereichen:
- Urheberrecht
- Musik & Entertainment
- Recht der Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL u. a.)
- Film & TV
- Kunst & Design
- Buchhandel & E-Publishing
- Bild & Fotografie
- Presserecht und Persönlichkeitsrecht
- Markenrecht
- Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht
- Wettbewerbsrecht
- Internetrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gründercoaching
URHEBERRECHT
Das Urheberrecht erfährt im Zuge unserer fortschreitenden Informationsgesellschaft zunehmende Bedeutung, da interessengerechte Lösungen für die Probleme im Konflikt der Urheber und der Auswerter einerseits sowie den Nutzern andererseits notwendig sind. Im Rahmen dieser Entwicklung, insbesondere der Digitalisierung durch das Internet, ist das Urheberrecht eines der sich am schnellsten entwickelnden und verändernden Rechtsgebiete, da neue Technologien und Geschäftsmodelle zwangsläufig zu Neuerungen in der Rechtsprechung der nationalen Gerichte wie auch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) führen.
Ich unterstütze meine Mandanten beratend und prozessführend in allen Fragen des Urheber- und Lizenzrechts und gestalte Lizenzverträge, um Rechte effektiv wahrzunehmen, bzw. zu verteidigen.
MUSIK & ENTERTAINMENT
Meine Kompetenz im Bereich des Musik- und Entertainments basiert auf der langjährigen Erfahrung, die ich sowohl aus meiner Tätigkeit in Tonträgerunternehmen sowie aus meiner Praxis als Rechtsanwalt für Künstler und Kulturschaffende gewonnen habe.
Zu meinen Mandanten zählen die Kunstschaffenden und alle Beteiligten wie z. B. Urheber (Komponisten und Textdichter), Produzenten, Booking-Agenturen, Management, Verbände etc. aus dem Bereich der Musik- und Entertainmentbranche (z. B. Tonträgerunternehmen, Musikverlage, Rundfunksender, Plattformbetreiber, Filmproduzenten im Bereich der Musikrechteklärung etc.), die ich national und international berate und vertrete.
Mein Leistungsspektrum umfasst auch die Beantragung einstweiliger Verfügungen bei Gericht und alle anderen Klageverfahren vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Berliner Kammergericht.
Ich unterstütze meine Mandanten beratend und prozessführend in allen Fragen des Urheber- und Lizenzrechts und gestalte Lizenzverträge, um Rechte effektiv wahrzunehmen, bzw. zu verteidigen.
RECHT DER VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
GEMA, GVL, VG WORT, VG BILD-KUNST, AUSLÄNDISCHE VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN UND KSK
Ich berate und vertrete Urheber und Leistungsschutzberechtigte im Hinblick auf ihre Rechtsbeziehungen zu den deutschen Verwertungsgesellschaften GVL, GEMA, BILD-KUNST und VG Wort oder der Künstlersozialkasse (KSK), aber auch gegenüber ausländischen Verwertungsgesellschaften, wie etwa der U.S.-amerikanischen Harry Fox Agency (HFA) und der American Association Of Composers And Publishers (ASCAP).
FILM & TV
Im Bereich Film & TV berate und vertrete ich prozessführend alle Beteiligten am Stab. Für alle Medienproduktionen ist die Rechteklärung an vorbestehenden Inhalten (Bilder, Figuren, Stoff, Musik, Personen etc.) wichtige Voraussetzung für eine ungehinderte Auswertung. Ich verfüge über die notwendige Erfahrung bei der anwaltlichen Begleitung derartiger Produktionsprozesse, insbesondere im Bereich der Vertragsverhandlung und -prüfung.
KUNST & DESIGN
Bei der Schöpfung von Kunst wird fast immer auch auf Elemente des vorbestehenden Formenschatzes der Kunst zurückgegriffen und diese fortentwickelt. Ich prüfe, wann aus rechtlicher Sicht Bedenken gegen die Übernahme und Bearbeitung vorgefundener Formen angezeigt sind. Bei Werken der Baukunst wie auch bei künstlerischen Installationen erlebe ich in meiner Praxis sehr häufig Probleme mit Veränderungen der Werke ohne die Zustimmung der Urheber. Ich berate und vertrete meine Mandanten prozessführend bei der Verteidigung ihrer Rechte.
BUCHHANDEL & E-PUBLISHING
Das Buch ist in Deutschland ein wichtiges Kulturgut und als Sprachwerk der typische Gegenstand des Urheberrechts. Dessen Auswertung folgt traditionell gesetzlich normierten Vermarktungsmechanismen, wie etwa auch durch die in Deutschland geltende Buchpreisbindung. Der Buchhandel erlebt derzeit einen ähnlichen Wandel, wie sich diesem seit einigen Jahren auch die Musikindustrie stellen muss. Mit den Stichworten „digitales Publizieren“, „E-Book“, „Publishing-On-Demand“, „DRM“, „EPUB“ haben neue Technologien in den Buchbereich Einzug erhalten. Ich berate Verlage und die Autoren genauso wie neue Vertriebsplattformen bei der Entwicklung neuer Nutzungsformen des Buches und erstelle in diesem Bereich alle möglichen Lizenz- und Kooperationsverträge. Auch meine Erfahrungen aus der Digitalisierung in der Musikbranche können für die Buchbranche nutzbar gemacht werden.
BILD & FOTOGRAFIE
Im Zuge der fortschreitenden Nutzung des Internets werden geschützte Inhalte wie Fotos ohne Erlaubnis des Bildurhebers bzw. deren Vertragspartner im Internet verbreitet. Ich berate und vertrete prozessführend Fotografen, Bild-Journalisten und Models, (Bild-)Agenturen, Verlage, Galerien und Bildnutzer bei allen urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf Bildinhalte, z. B. im Vorfeld von Ausstellungen, Verbreitungen und Lizenzierungen.
Ich entwerfe, prüfe und verhandle sämtliche in diesem Bereich relevanten Verträge, wie Model-Release-Verträge, Agenturverträge (für Models und Fotografen), Lizenzverträge, Allgemeine Nutzungsbedingungen etc.
PRESSE- & PERSÖNLICHKEITSRECHT
Ich berate und vertrete bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, wenn z. B. Bildnisse unberechtigt verwendet werden, im Rahmen von Medienprodukten fremde, rechtlich geschützte kreative Inhalte benutzt werden oder im Falle von unzulässigen Äußerungen über Personen. Derartige Persönlichkeitsrechtsverletzungen können u. a. einen Anspruch auf Schadensersatz und unter Umständen auch Schmerzensgeld auslösen. Ich setze diese Ansprüche für Sie durch.
Im Bereich des Presserechts übernehme ich die Prüfung, Begutachtung und Rechteklärung von Texten und Bildern vor deren Benutzung und berate und vertrete Medienunternehmen in allen presse- und rundfunkrechtlichen Angelegenheiten.
Ich führe für meine Mandanten Verhandlungen bei Vertragsgestaltungen jeglicher Art, z. B. in Honorarfragen und bei Schadensersatzforderungen.
Zu meinem Leistungskatalog gehört auch die Prüfung von Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und die Durchsetzung dieser Ansprüche für meine Mandanten. Meine Mandanten in diesem Bereich sind Urheber, Verlage, Agenturen, Fotografen, Models, Schriftsteller, Journalisten, Betroffene von Medienberichterstattungen und Medienunternehmen.
MARKENRECHT
Ob es um eine Domain, eine Firma, ein Produkt, Unternehmenskennzeichen oder einen Werktitel geht, der Schutz eines Namens oder Kennzeichens vor Nachahmung und Irrführung ist für den Erfolg eines Unternehmens, einer Gründungsidee oder einer sonstigen Dienstleistung wichtig.
Ich berate meine Mandanten strategisch bei der Entwicklung, Sicherung, Kommerzialisierung, Verteidigung und Durchsetzung von Marken. Umfasst hiervon ist auch die Prüfung, ob eine Anmeldung bei den national oder international zuständigen Registrierungsstellen sinnvoll und möglich ist. Dabei ermittle ich mit meinen Mandanten, welche Marke für die geplante Unternehmung oder sonstige Tätigkeit die richtige ist, und führe Markenrecherchen durch. Um den Schutz registrierter Marken zu sichern, führe ich Kollisionsüberwachungen durch und berate in vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzrechtlichen Fragen.
Ich vertrete meine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in Markenverletzungsverfahren.
GESCHMACKS- UND GEBRAUCHSMUSTERRECHT
Beratend und prozessführend unterstütze ich meine Mandanten im Bereich des Designrechts. Hierzu gehört z.B. die Recherche, ob eine Registrierung der Schutzrechte sinnvoll und möglich ist, die Anmeldung von Geschmacks- und Gebrauchsmustern auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Sicherung eingetragener Muster durch Kollisionsüberwachung und die Beratung in allen vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzrechtlichen Fragen sowie die Vertretung bei außergerichtlichen Streitigkeiten und Gerichtsverfahren.
Zu meinen Mandanten zählen Designer (z. B. für Mode, Industrie, Illustratoren und Grafiker) genauso wie Verwerter von Grafik- und Produktdesign, Textil- und Modedesign sowie Illustrationen.
WETTBEWERBSRECHT
Ich überprüfe Kampagnen, Werbemaßnahmen, Verkaufs- und Messeveranstaltungen sowie Produkt- und Verpackungsgestaltungen meiner Mandanten im Hinblick auf deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Ich berate und vertrete bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, prüfe und überarbeite Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die oftmals viel zu weitreichend und daher unnötig risikoreich sind.
Ich führe für meine Mandanten Wettbewerbsprozesse durch, z. B. bei Nachahmungen und unzulässigen Formen der Werbung.
INTERNETRECHT
Der Begriff Internetrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die insbesondere bei internetbasierten Geschäftsmodellen eine Rolle spielen. Dazu zählen z. B. alle Fragen rund um die Web-Domain, die Anforderungen an Internetseiten als Telemedien nach dem Telemediengesetz, im Falle von Nutzungsbedingungen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Rechtsfragen des „User-Generated-Contents“ etwa bei Blog- und Social Media-Funktionen sowie das Datenschutzrecht. Ich berate bei der Erstellung von Websites, insbesondere für neue Geschäftsmodelle, prüfe Websites auf deren rechtliche Zulässigkeit und erstelle oder überarbeite Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) in deutscher und englischer Sprache.
GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH, Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt), OHG, Aktiengesellschaft: Im Zuge von Gründungen berate ich in allen Fragen der Wahl der richtigen Rechtsform für eine neue Unternehmung und erstelle für Sie alle Gesellschaftsverträge.
Für notarielle Beurkundungen von Gesellschaftsgründungen arbeite ich eng mit Notariaten zusammen, an die ich bei Bedarf gerne vermittle.
GRÜNDERCOACHING
Unternehmensgründer und Start-Ups haben gute Ideen, verfügen aber in der Regel nicht über das „know-how“ der Branche sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse. Ich berate und erarbeite individuelle Lösungen unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und der betriebswirtschaftlichen Erfordernisse. Um das Gelingen einer Gründung zu ermöglichen, habe ich meine Leistungen in diesem Bereich zu besonderen, auf „Jung-Unternehmer“ zugeschnittenen Beratungsangeboten gebündelt und arbeite mit verschiedenen Netzwerken zusammen, die Gründern spezialisierte Beratungen z. B. in den Bereichen „Recht“, „Steuern“, „Marketing“ und „Kommunikation“ zur Seite stellen.
Gerne vermittle ich auch Kontakte zu Netzwerken, über die Gründern möglicherweise finanzielle Förderungen bereitgestellt werden können. Sprechen Sie mich gern einfach an!